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OEP hat ihre Pflichtwandelanleihen gewandelt und wird gemäss den Bestimmungen des schweizerischen Aktienrechts den Cicor-Aktionären ein öffentliches Übernahmeangebot unterbreiten

29.11.2024
Ad hoc-Mitteilung gemäss Art. 53 KR

Bronschhofen, 29. November 2024 – Die Cicor Gruppe (SIX Swiss Exchange: CICN) gibt heute bekannt, dass der Grossaktionär OEP 80 B.V. (OEP) seine Pflichtwandelanleihe (Mandatory Convertible Notes – MCN) gewandelt hat. Damit wird OEP nach Eintragung im Handelsregister 41,01% der Cicor-Aktien halten und ist damit verpflichtet, den anderen Cicor Aktionären innerhalb von zwei Monaten ein öffentliches Übernahmeangebot zu unterbreiten.

Gemäss den Informationen, die Cicor vorliegen, beabsichtigt OEP, das Pflichtangebot zum oder nahe am Mindestpreis zu unterbreiten. Damit würde das Angebot ausschliesslich zur Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtung dienen, welche sich aus der Überschreitung des Schwellenwerts von 33 1/3 % der Stimmrechte ergibt. OEP gibt weiterhin an, dass keine vollständige Übernahme von Cicor bezweckt sei und die Wandlung der Pflichtwandelanleihe ausschliesslich der Vereinfachung von Cicor's Kapitalstruktur diene. Der vorgeschriebene Mindestpreis beläuft sich auf den 60 Tage volumengewichteten Durchschnittskurs (Volume-weighted average price - VWAP) vor Veröffentlichung des Pflichtangebots und beträgt gegenwärtig CHF 54.35 pro Aktie. Der definitive Mindestpreis wird zum Veröffentlichungstermins des Kaufangebots festgelegt werden und dürfte sich daher noch verändern.

Der Verwaltungsrat wird das Pflichtangebot prüfen und aus heutiger Sicht zur Ablehnung empfehlen. Der definitive Entscheid und die Berichterstattung dazu bleiben aber vorbehalten.

Kontakt
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Gebenloostrasse 15
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