Bronschhofen, 17. April 2019 – Cicor (SIX Swiss Exchange: CICN). An der ordentlichen Generalversammlung der Cicor Technologies Ltd. vom 16. April 2019 stimmten die Aktionäre sämtlichen Anträgen zu. Die Generalversammlung genehmigte den Antrag auf eine Ausschüttung aus der Kapitaleinlagereserve von CHF 1.00 je Namenaktie. Die Ausschüttung erfolgt spesen- und verrechnungssteuerfrei ab dem 25. April 2019 an die Aktionärinnen und Aktionäre.
An der Generalversammlung der Cicor Technologies Ltd. in Boudry genehmigten die Aktionäre alle Anträge des Verwaltungsrates. Die Versammlung bewilligte Jahresbericht, Jahresrechnung und Konzernrechnung 2018 sowie die Verwendung des Bilanzergebnisses und erteilte den Mitgliedern von Verwaltungsrat und Geschäftsleitung für das Geschäftsjahr 2018 Entlastung. Des Weiteren wurde die Gesamtvergütung des Verwaltungsrates für die nächste Amtsdauer und die Genehmigung der fixen Vergütung und der variablen Vergütungselemente der Geschäftsleitung für das folgende Geschäftsjahr gutgeheissen. Die Generalversammlung genehmigte ausserdem den Antrag auf eine Ausschüttung aus der Kapitaleinlagereserve von CHF 1.00 je Namenaktie.
Es wurden alle Mitglieder des Verwaltungsrates und die Mitglieder des Vergütungsausschusses wiedergewählt. Für ein weiteres Jahr wurden ausserdem der unabhängige Stimmrechtsvertreter Herr Rechtsanwalt Pascal Moesch (Athemis, Rue Jaquet-Droz 32, 2300 La Chaux-de-Fonds) und die Revisionsstelle KPMG AG, Zürich, von der Generalversammlung bestimmt.
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